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   BSG, 09.07.2013 - B 11 AL 30/13 B   

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BSG, 09.07.2013 - B 11 AL 30/13 B (https://dejure.org/2013,20084)
BSG, Entscheidung vom 09.07.2013 - B 11 AL 30/13 B (https://dejure.org/2013,20084)
BSG, Entscheidung vom 09. Juli 2013 - B 11 AL 30/13 B (https://dejure.org/2013,20084)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Trier - S 1 AL 18/11
  • LSG Rheinland-Pfalz - L 1 AL 27/12
  • BSG, 09.07.2013 - B 11 AL 30/13 B
 
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  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 09.07.2013 - B 11 AL 30/13 B
    2 Zur Bezeichnung eines Verfahrensmangels, auf dem das Urteil des LSG beruhen kann (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG), sind in der Begründung der Beschwerde die den Mangel (angeblich) begründenden Tatsachen substanziiert und schlüssig darzutun (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14; SozR 3-1500 § 73 Nr. 10; stRspr).

    4 Unabhängig von den vorstehenden Ausführungen genügt die vorgelegte Beschwerdebegründung schon deshalb nicht den Anforderungen des § 160a Abs. 2 S 3 SGG, weil der Beschwerdeführer es versäumt, den entscheidungserheblichen Sachverhalt und die Entscheidung des LSG einschließlich der gegebenen Begründung vollständig und nachvollziehbar darzustellen (vgl ua BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14 und Nr. 34).

  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 09.07.2013 - B 11 AL 30/13 B
    3 Es kann dahinstehen, ob der Kläger und Beschwerdeführer mit dem Hinweis auf die in der Sitzungsniederschrift vom 22.11.2012 festgehaltene "Anregung" und den erläuternden Ausführungen einen prozessordnungsgemäßen Beweisantrag bezeichnet hat (vgl ua BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9; BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 3).
  • BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93

    Beweisantritt - Beweisantrag - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 09.07.2013 - B 11 AL 30/13 B
    3 Es kann dahinstehen, ob der Kläger und Beschwerdeführer mit dem Hinweis auf die in der Sitzungsniederschrift vom 22.11.2012 festgehaltene "Anregung" und den erläuternden Ausführungen einen prozessordnungsgemäßen Beweisantrag bezeichnet hat (vgl ua BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9; BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 3).
  • BSG, 28.08.1991 - 7 BAr 50/91

    Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BSG, 09.07.2013 - B 11 AL 30/13 B
    Das Bundessozialgericht (BSG) muss allein anhand des Beschwerdevorbringens darüber entscheiden können, ob ein die Revisionsinstanz eröffnender Verfahrensmangel in Betracht kommt (BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 4).
  • BSG, 25.04.2001 - B 9 V 70/00 B

    Verfahrensmangel im sozialgerichtlichen Verfahren, mündliche Vollmachterteilung

    Auszug aus BSG, 09.07.2013 - B 11 AL 30/13 B
    2 Zur Bezeichnung eines Verfahrensmangels, auf dem das Urteil des LSG beruhen kann (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG), sind in der Begründung der Beschwerde die den Mangel (angeblich) begründenden Tatsachen substanziiert und schlüssig darzutun (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14; SozR 3-1500 § 73 Nr. 10; stRspr).
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 09.07.2013 - B 11 AL 30/13 B
    Soweit der Kläger diese Auffassung des LSG beanstandet, wendet er sich im Kern seines Vorbringens nur gegen die Richtigkeit der Entscheidung in der Sache, worüber jedoch im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nicht zu befinden ist (vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7; stRspr).
  • BSG, 16.03.1979 - 10 BV 127/78

    Revision - Verfahrensmangel - Ausreichende Bezeichnung - Substantiierte Darlegung

    Auszug aus BSG, 09.07.2013 - B 11 AL 30/13 B
    Wird - wie vorliegend - eine Verletzung der Amtsermittlungspflicht (§ 103 SGG) gerügt, erfordert die Darlegungspflicht nach ständiger Rechtsprechung neben der Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne weiteres auffindbaren Beweisantrages die Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG verbunden mit Ausführungen dazu, dass das LSG auf Grund dieser Rechtsauffassung sich zu der weiteren Sachaufklärung hätte gedrängt sehen müssen, weiter die Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweiserhebung und schließlich Ausführungen dazu, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann (ua BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5 und 35; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 34).
  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags -

    Auszug aus BSG, 09.07.2013 - B 11 AL 30/13 B
    Wird - wie vorliegend - eine Verletzung der Amtsermittlungspflicht (§ 103 SGG) gerügt, erfordert die Darlegungspflicht nach ständiger Rechtsprechung neben der Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne weiteres auffindbaren Beweisantrages die Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG verbunden mit Ausführungen dazu, dass das LSG auf Grund dieser Rechtsauffassung sich zu der weiteren Sachaufklärung hätte gedrängt sehen müssen, weiter die Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweiserhebung und schließlich Ausführungen dazu, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann (ua BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5 und 35; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 34).
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